Unsere Leistungen
Podologische Behandlung groß in der Praxis (Hierfür ist eine Heilmittelverordnung 13 notwendig. Verordnungsfähig bei neuropathischen Fußsyndrom, diabetischen Fußsyndrom oder Querschnittsyndrom)
Podologische Behandlung klein in der Praxis (Hierfür ist eine Heilmittelverordnung 13 notwendig. Verordnungsfähig bei neuropathischen Fußsyndrom, diabetischen Fußsyndrom oder Querschnittsyndrom)
Podologische Behandlung im Hausbesuch (Hierfür ist eine Heilmittelverordnung 13 notwendig. Verordnungsfähig bei neuropathischen Fußsyndrom, diabetischen Fußsyndrom oder Querschnittsyndrom)
Bitte beachten Sie, der Hausbesuch muss zwingend auf einer Verordnung angekreuzt werden. Das Fenster hierfür befindet sich im unteren/ mittleren Bereich der Verordnung.
Medizinische Fußpflege ärztlich indiziert im Hausbesuch
(Hierfür ist ein " Privatrezept " notwendig)
Medizinische Fußpflege ärztlich indiziert
(Hierfür ist ein " Privatrezept " notwendig)
Nagelkorrektur
Drahtspange
Klebe- / Gelspange
Seit Juli 2022 übernehmen viele Krankenversicherungen die Behandlung von Nagelkorrekturspangen. Diese werden bei eingewachsenen Nägeln angewendet. Nehmen Sie gerne unser Muster, um in Ihrer Arztpraxis nach einer Spangentherapie zu fragen.
Die Diagnosegruppe wird immer vom Arzt bestimmt. Podologen dürfen keine Diagnosen stellen.
Wichtig: Heilmittelverordnungen (HVO) sind ab Ausstellungsdatum 4 Wochen gültig. Siehe Bild 1 und 2
Beispiel: Wurde die HVO am 1.7.2024 ausgestellt, muss die Therapie spätestens am 29.7.2024 begonnen werden. Ihr Termin darf in dem Fall also spätestens der 29.7.2024 sein, ansonsten ist die HVO ungültig und eine Behandlung ist nicht möglich. Die Verordnung kann von der Arztpraxis im Normalfall neu ausgestellt werden.
PKV-Rezepte (Privatrezept, Bild 3) sind 12 Wochen ab Ausstellungsdatum gültig.
PKV-Rezept (Privatrezept) für Privatversicherte und Selbstzahler